Kassenleistung · Rezept-Kürzel KG-ZNS

Krankengymnastik ZNS in Uttenreuth

Die KG-ZNS ist eine spezielle Form der Krankengymnastik für Menschen mit Erkrankungen des Nervensystems. Ziel ist es, natürliche Bewegungsabläufe wieder anzubahnen und Sicherheit im Alltag zurückzugewinnen.

Was ist KG-ZNS?

Bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems ist häufig nicht der Muskel selbst geschädigt, sondern die Steuerung der Bewegung. Die KG-ZNS setzt genau dort an: Über gezielte Reize, Lagerung, Führung der Bewegung und viel Wiederholung werden Bewegungsabläufe neu angebahnt und gefestigt. Grundlage ist die Fähigkeit des Nervensystems, sich anzupassen und neu zu lernen.

Wir arbeiten dabei unter anderem nach dem Bobath-Konzept – einem etablierten Behandlungsansatz, der die betroffene Körperseite bewusst in alltägliche Bewegungen einbezieht, statt sie zu schonen.

Wann wird KG-ZNS verordnet?

Ärzte verordnen KG-ZNS unter anderem:

  • nach einem Schlaganfall
  • bei Multipler Sklerose
  • bei Morbus Parkinson
  • nach Schädel-Hirn-Verletzungen und Operationen am Nervensystem
  • bei anderen neurologischen Erkrankungen mit Bewegungsstörungen

So läuft die Behandlung bei uns ab

Am Anfang steht ein ausführlicher Befund: Wir schauen uns an, welche Bewegungen Ihnen im Alltag schwerfallen, und legen gemeinsam mit Ihnen realistische Ziele fest – etwa sicheres Aufstehen, Treppensteigen oder das Greifen mit der betroffenen Hand. Die Behandlung findet in ruhiger Einzeltherapie statt und wird an Ihre Tagesform angepasst. Auf Wunsch beziehen wir Angehörige mit ein, damit das Gelernte auch zu Hause weitergeführt werden kann.

VerordnungRezept vom Arzt mit dem Heilmittel „KG-ZNS“
KostenträgerAlle gesetzlichen Kassen und Privat
QualifikationZusatzausbildung KG-ZNS / Bobath
MitbringenVerordnung, bequeme Kleidung, feste Schuhe, ggf. Hilfsmittel

Verordnung & Kosten

Für die KG-ZNS benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Sie wird üblicherweise mit einer längeren Behandlungszeit verordnet als die allgemeine Krankengymnastik. Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab; es fällt lediglich die gesetzlich geregelte Zuzahlung an, sofern Sie nicht von ihr befreit sind. Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung.

Termin für KG-ZNS vereinbaren

Online rund um die Uhr oder telefonisch – unser Empfang kümmert sich um alles Weitere.

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