Was ist Krankengymnastik?
Krankengymnastik umfasst aktive und passive Übungen, mit denen Funktionsstörungen des Bewegungsapparats behandelt werden. Dazu gehören gezielte Kräftigungs- und Dehnübungen, Mobilisation eingeschränkter Gelenke, Koordinations- und Gleichgewichtstraining sowie die Anleitung zu Eigenübungen für zu Hause. Welche Techniken zum Einsatz kommen, richtet sich nach dem ärztlichen Befund und unserem eigenen physiotherapeutischen Untersuchungsergebnis.
Wann wird Krankengymnastik verordnet?
Ärzte verordnen Krankengymnastik unter anderem:
- nach Operationen und Verletzungen, etwa an Knie, Hüfte, Schulter oder Wirbelsäule
- bei Rückenschmerzen und Haltungsproblemen
- bei Gelenkbeschwerden, z. B. durch Arthrose
- bei muskulären Schwächen und Bewegungseinschränkungen
- begleitend bei orthopädischen, chirurgischen und neurologischen Erkrankungen
So läuft die Behandlung bei uns ab
Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für einen gründlichen Befund: Wir hören zu, untersuchen und legen gemeinsam mit Ihnen die Ziele der Therapie fest. Daraus entsteht Ihr persönlicher Behandlungsplan. In den Folgeterminen arbeiten wir aktiv mit Ihnen – und Sie bekommen passende Eigenübungen mit, damit die Fortschritte auch zwischen den Terminen weitergehen.
Verordnung & Kosten
Für die Krankengymnastik benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab; es fällt lediglich die gesetzlich geregelte Zuzahlung an, sofern Sie nicht von ihr befreit sind. Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung.
Online rund um die Uhr oder telefonisch – unser Empfang kümmert sich um alles Weitere.